Ausstellungsordnung:

Auf jeder Ausstellung gilt eine spezielle Ausstellungsordnung (oft im Text nur kurz als "AO" bezeichnet) die JEDER Aussteller und Besucher der Ausstellung anerkennt.

Insbesondere jeder Aussteller gibt mit der Abgabe seiner Ausstellungsan-meldung eine Erklärung ab das er diese AO anerkennt.

Dies gilt übrigens auch dann: Wenn die AO bei den Anmeldeunterlagen (gleich ob im Internet oder diversen Druckerzeugnissen) nur auszugsweise wiedergegeben wird aber ein Hinweis zu finden ist wo und wie Sie die komplette AO nachlesen bzw. bestellen können. Bei seriösen Veranstaltern finden Sie die AO oder zumindest die wichtigsten Bestandteile dazu noch einmal in den entsprechenden Bestätigungen Ihrer Anmeldung oder den Ausstellungskatalogen bzw. im Ausstellungsgelände.

In der AO werden nicht nur die Regelungen der Meldeschlussverfahren, Gebühren, und Ersatzansprüche geregelt sondern wird in der Regel auch auf die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, einzelner Vorgaben des Veranstalters hingewiesen sondern sehr oft auch Bezug auf das Bürgerliche Gesetzbuch und alle evtl. Haftungs.-ansprüche genommen.

Bitte beachten Sie diese Bestimmungen unbedingt. Im Zweifelsfall lassen Sie sich die komplette AO zusenden. Denn mit jeder Anmeldung Ihres Hundes übernehmen Sie auch das Zahlungsrisiko der entsprechenden Gebühr. Denn selbst wenn Sie aus den unterschiedlichsten Gründen nicht mehr an der Ausstellung teilnehmen können wird oft die gesamte Meldegebühr fällig. Auch im Falle der höheren Gewalt (etwa Streick, Naturkatastrophe oder ähnliches- das regelt jeweils die geltende AO) können mitunter Gebühren oder Teilgebühren zur Abwendung der Zahlungsrisiken des Veranstalters fällig werden.

Unbedingt prüfen sollten Sie die Haftplichtversicherungsbedingungen Ihres Hundes und von Ihnen bzw. den Sie bekleidenden Personen die Ihren Hund mitunter mit halten, betreuen. Im Schadensfall werden Sie oft durch die Gültigkeit des BGB belangt und auch Sie erwarten ja vom Veranstalter bzw. anderen Hundehaltern auf den Ver- anstaltungen entsprechenden Schadensersatz/Schutz.

Genauso wichtig ist der Gesundheitsschutz unserer Hunde. Unabhängig von den Auflagen des Tierschutzge-setzes bzw. der entsprechenden Amtstierärzte können die Veranstalter eigene Regeln zum Gesundheitsschutz erlassen. Informieren Sie sich daher unbedingt ob der Impfschutz Ihres Vierbeiners für die vorgesehene Ausstellung ausreicht. Sollten Sie Ihren Hund angemeldet haben und Sie sowie der Vierbeiner wird wegen fehlendem Nachweis (vergessener Heimtierausweis etc.) abgeweisen, haben Sie trotzdem die vollen Gebühren zu zahlen. Aber auch Sie wollen ja sicher sein, dass Ihr Hund bei einem entsprechendem Unfall mit einem anderen Hund nicht mir diesen vermeidbaren Krankheiten (Tollwut usw.) infesziert werden kann. Sie werden also diese strengen Regelungen durchaus akzeptieren.

In den einzelnen Vereinen sind die AO natürlich sehr unterschiedlich und auch mehr oder weniger umfangreich. Informieren Sie sich dazu bitte immer vorher bei dem Veranstalter.   

Das Muster der Ausstellungsordnung des IHV finden Sie HIER im vollständigen Wortlaut.