Meldeschluss:

Der von eigentlich jedem Veranstalter / Verein genutzte Meldeschluss muss von allen Ausstellern beachtet werden und dient nicht dazu, die Aussteller in etwa ungebührlich "abzuzocken" sondern ist eine wirtschaftliche Notwendigkeit für die Veranstalter. 

Oft gibt es mehrere Daten zum Meldeschluss.

Also in etwa den 1. Meldeschluss (dieser liegt meist weit vor dem eigentlichen Ausstellungsdatum) und ist für Sie als Aussteller oft um bis zu 40 Euro preiswerter als die Nachmeldungen zum 2. Meldeschluss (oder sofern möglich am Ausstellungstag). Sofern Sie also von der Ausstellung Kenntnis erlangten und Sie sich entschlossen haben daran teil zu nehmen, nutzen Sie unbedingt diesen Termin. Vorteil für Sie: Ihre Hunde werden in jedem Fall von einem kompetenten Richter gerichtet, die Urkunden und Ausstellungsunterlagen können ordentlich - meißt in Druckform- vorbereitet werden, Sie erhalten in jedem Fall eine Urkunde (und sofern vorgesehen - auch einen Teilnehmerpokal/Medaillie), Ihr Hund und Sie erscheinen im Ausstellerkatalog (was vorallem für Züchter eine sehr gute Werbung ist und persönlich auch stolz macht). Vorteil für den Veranstalter: Der Veranstalter sieht in etwa wieviel Richter er für welche Rassen bestellen muss, welche Messe- Ausstellungsfläche tatsächlich benötigt werden wird, wie die Versicherung für diese Ausstellung ausfallen muss, er kann in etwa Druckaufträge für Kataloge, Pokalbestellungen, Hotelkapauzitäten für Richter und Helfer anfordern und vieles mehr. Kurz gesagt er erlangt Planungssicherheit und kann evtl. noch Nachlässe für größere Bestellungen verhandeln. Zu diesem Zeitpunkt wird meist auch das Catering / Verpflegung usw. geplant. Diese hier oft möglichenVerhandlungsspiel- räume geben die Veranstalter mit dem oft sehr preiswerten Abschlag des 1. Meldeschluss an die Aussteller weiter.

Der 2. Meldeschluss (liegt oft ca. 6 - 4 Wochen vor dem eigentlichen Ausstellungsdatum) und ist für Sie als Aussteller oft noch um bis zu 20 Euro preiswerter als die dann noch erfolgenden Nachmeldungen (sofern diese überhaupt noch akzeptiert werden). Wenn Sie also erst jetzt von der Ausstellung Kenntnis erlangten haben und daran teilehmen wollen, nutzen Sie unbedingt diesen Termin. Vorteil für Sie: Ihre Hunde werden in jedem Fall noch gerichtet, die Urkunden und Ausstellungsunterlagen können meist noch ordentlich vorbereitet werden, Sie haben in jedem Fall noch den Anspruch auf eine Urkunde (und sofern vorgesehen - auch einen Teilnehmerpokal/Medaillie)- auch wenn Ihnen diese evtl. nachgesendet werden müssen- also nicht am Ausstellungstag übergeben werden können. Allerdings erschein Ihr  Hund und Sie meist nicht merh im Ausstellerkatalog. Vorteil für den Veranstalter: Der Veranstalter kann evtl. noch weitere Richter nachordern (auch wenn eine rassespezifische Nachorder fast nie mehr möglich ist),  er kann evtl. noch benötigte Messe- Ausstellungsfläche (sofern noch möglich) nachbestellen was natürlich nicht mehr zu den Vorbestellungskonditionen möglich ist, er hat noch die Möglichkeit evtl. Nachbuchungen für Hotels, Helfer, DRK usw. in Auftrag geben, evtl. die Versicherung für diese Ausstellung anheben, evtl. sogar Einlegerdruckaufträge für Katalog usw. buchen, die Werbung (Radio/Presse) wegen Teilnehmerzahlen präzisieren.

Nachmeldungen können oft nicht garantiert werden, sind aber auch möglich. Dazu empfiehlt sich eine vorherige Anfrage an den Veranstalter. Gute Veranstalter / Vereine geben dazu eine Handynummer an. Bei angenommenen Nahmeldungen haben Sie und Ihr Vierbeiner zwar immer das Recht auf eine ordentliche Bewertung durch den Richter. Diese ist aber für Sie die teuerste Variante weil der Veranstalter durch JEDE Nachmeldung in seinem Organisationskonzept gestört wird. Er muss u.U. die Richter mehr belasten was sich finanziell für den Veranstalter wiederspiegelt, er muss teuere Nachdrucke von Urkunden, Nachbestellungen von Pokalen etc. veranlassen und hat einen riesigen Aufwand der oft nicht durch die erhöhte Nachmeldegebühr abgesichert wird. Daher verlangen viele Veranstalter, berechtigter Weise, für die so verursachten Nachsendungen der Urkunden, Richterberichte und Pokale wenigstens den Portoersatz, meist sogar zusätzlichen Aufwandsersatz zuzüglich den bereits erhobenen Aufschlag. Also bitte vermeiden Sie dieses so oft es geht oder rufen Sie wenigstens vorher den betreffenden Veranstalter an.

Nichts desto trotz sind wir der Meinung dass manchmal sogar dieser Aufwand lohnt.

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